Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2020

 

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

Vertragsgrundlage ist der von uns und dem Kunden unterschriebene Vertrag, welcher im Folgenden als Vereinbarung bezeichnet wird. Für diese Vereinbarung gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sowie sonstige Regelungen, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, finden nur Anwendung, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen oder eine abweichende Regelung in Form eines Rahmenvertrages vorliegt.

§ 2 Umfang

  1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Dienstleistung, gestalterische Tätigkeit, Beratungstätigkeit oder PR-Distribution jeder Art, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges bzw. eine quantifizierbare Anzahl von Medienveröffentlichungen. Wir verpflichten uns, die Vereinbarung mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von PR-KONZEPT.COM Fessen sind freibleibend. PR-KONZEPT.COM Fessen hält sich sechs Wochen an ein von PR-KONZEPT.COM Fessen abgegebenes Angebot gebunden.
  2. Aufträge des Vertragspartners von PR-KONZEPT.COM Fessen gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von PR-KONZEPT.COM Fessen als angenommen, sofern dies PR-KONZEPT.COM Fessen nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass PR-KONZEPT.COM Fessen den Auftrag annimmt. PR-KONZEPT.COM Fessen behält sich vor, Aufträge abzulehnen. Auftragsbestätigungen von PR-KONZEPT.COM Fessen ersetzen einen Auftrag des Vertragspartners, wenn nicht binnen drei Tagen schriftlich widersprochen wird.

§ 4 Vergütung / Kosten

  1. Maßgebend sind die in der Vereinbarung genannten Beträge. Darüber hinaus gehende Änderungen des Kostenumfangs bedingen eine Nachkalkulation. Eine Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelpositionen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der Vereinbarung nicht überschritten wird.
  2. In der Vereinbarung kann eine Abrechnung auf Pauschalbasis festgelegt werden.
  3. Die Erstattung sonstiger Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung der Vereinbarung entstehen oder sich als notwendige Folge der Ausführung ergeben, bleibt hiervon unberührt.
  4. Sofern in der Vereinbarung nicht ganz oder teilweise ausgeschlossen, werden Reisekosten, Spesen, Kuriere, Telefax, Kopien sowie Hotelkosten gesondert nach Aufwand abgerechnet und sind nicht in der Pauschale enthalten.
  5. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch von PR-KONZEPT.COM Fessen für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Rechnung wird per E-Mail (PDF-Datei) oder per Post an den Kunden versandt und ist unmittelbar nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Als unmittelbar im Sinne dieser AGB wird ein Zeitraum von sieben Tagen angenommen.
    Monatliche Vergütungen sind bei langfristigen Verträgen monatlich zum 15ten zu zahlen und werden mit Rechnungsstellung fällig. Sonstige Vergütungen werden mit der Erbringung der Leistung fällig und dem Vertragspartner in Rechnung gestellt.
  6. Sämtliche Preise und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 5 Fremdleistungen

Fremdleistungen beauftragen wir im Namen und auf Rechnung des Kunden. Für die Auswahl, Beauftragung, Supervision der Fremdleistungen etc. wird ein Handling in Höhe von 10 % der Ge-samtsumme der Fremdkosten bestimmt.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Die in der Rechnung genannten Preise, Vergütungen, Kosten und Auslagen sind sofort ohne Abzug frei unserer Bankverbindung zur Zahlung fällig.
  2. Unsere Leistungen werden grundsätzlich monatlich abgerechnet.
  3. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

§ 7 Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten

  1. Der Kunde hat sämtliche für die Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und uns zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerlässlich ist. Der Kunde sorgt dafür, dass uns alle für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden, und uns von allen Vorgängen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein können.
  2. Wir sind berechtigt, die Vereinbarung nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen, wenn der Kunde mit seiner Mitwirkungshandlung oder der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.
  3. Die PR-KONZEPT.COM Fessen vom Vertragspartner benannten Ansprechpartner müssen insbesondere im Hinblick auf die Freigabe von Etats, Kostenvoranschlägen, Texten und sonstigen Abstimmungsvorgängen zeichnungsberechtigt sein. Einschränkungen der Zeichnungsberechtigung müssen vom Auftraggeber rechtzeitig schriftlich mitgeteilt werden.

§ 8 Vertragserfüllung

  1. Erfüllungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese von PR-KONZEPT.COM Fessen schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Vertragspartners voraus. PR-KONZEPT.COM Fessen bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Vertragspartner allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er PR-KONZEPT.COM Fessen eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnbescheides an PR-KONZEPT.COM Fessen. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von PR-KONZEPT.COM Fessen. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von PR-KONZEPT.COM Fessen – entbinden PR-KONZEPT.COM Fessen jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
  1. Im Falle des Eintrittes von Umständen, die eine nachträgliche objektive Unmöglichkeit der Leistungserbringung von PR-KONZEPT.COM Fessen zur Folge haben, wird die PR-KONZEPT.COM Fessen von der Verpflichtung zur Leistung frei. Damit entfällt zugleich auch der Anspruch des Auftraggebers auf eine Gegenleistung.

§ 9 Nutzungsbedingungen für den Medienservice von PR-KONZEPT.COM Fessen

  1. Geschäftsgegenstand von PR-KONZEPT.COM Fessen ist in erster Linie die auftragsbezogene Erstellung, Verarbeitung und Übermittlung von Pressetexten und Webcontent via E-Mail bzw. über Nachrichten- und Social Media Plattformen. Ferner werden journalistische Dienstleistungen und Produkte Dritter angeboten.
  2. Für die verbreiteten Informationen ist ausschließlich der Nachrichtengeber verantwortlich; er hat sein Material (Fotos, Bilder, Grafiken, Logos, Broschüren, Flyer, Kataloge sowie Audio- und Videomaterial) frei von Rechten Dritter zu liefern und PR-KONZEPT.COM Fessen von Ansprüchen Dritter freizuhalten. Für etwaige Schäden, die sich aus der Verbreitung von Medieninformationen ergeben, haftet PR-KONZEPT.COM Fessen nicht. Auch für andere mögliche Nachteile kann seitens PR-KONZEPT.COM Fessen keine Haftung übernommen werden. PR-KONZEPT.COM Fessen hat keinerlei Einfluss darauf, dass ein Empfänger die empfangenen Texte seinerseits überprüft, bearbeitet und veröffentlicht. PR-KONZEPT.COM Fessen übernimmt daher keine Gewähr für eine Veröffentlichung durch die informierten Redaktionen und Mediendienste. PR-KONZEPT.COM Fessen übernimmt ebenso keine Gewährleistung für die Freischaltung in Presseportalen oder Pressediensten; für die Freischaltung und Veröffentlichung sind ausschließlich die entsprechenden Betreiber verantwortlich.
  3. PR-KONZEPT.COM Fessen wird Meldungen nicht versenden, wenn wichtige Gründe vorliegen, so zum Beispiel wenn die Aussendungen gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen, gegen Ethik und gegen Sitte und Ordnung verstoßen oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist oder wenn Texte ausgeschickt werden, die in ihrem Charakter nicht einer Pressemeldung, einem Pressetermin oder Veranstaltungshinweis entsprechen. Stellungnahmen von politischen Extremisten oder anderen Organisationen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehnen, werden nicht von PR-KONZEPT.COM Fessen an die Medien weitergegeben, ebenso wie Stellungnahmen von Einzelpersonen. Außerdem behält sich PR-KONZEPT.COM Fessen vor, mehrheitlich werbliche Texte ohne Informationsgehalt für den Versand abzulehnen. Es besteht in diesen Fällen kein Anspruch auf Verbreitung der eingelieferten Texte. PR-KONZEPT.COM Fessen ist berechtigt, Texte insbesondere bezüglich Rechtschreibung, Grammatik und Inhalt zu korrigieren und im Umfang zu kürzen.
  4. Die Medienadressen werden zum Versand durch PR-KONZEPT.COM Fessen genutzt. Sie sind nicht verkäuflich und werden nicht öffentlich zugänglich gemacht.

§ 10 Protokoll / Besprechungsbericht

Sollte von einer Besprechung ein Protokoll / Besprechungsbericht angefertigt werden, so gilt dessen Inhalt für uns als verbindliche Arbeitsgrundlage, sofern nicht der Kunde oder wir dem Protokoll / Besprechungsbericht innerhalb einer Woche ab Datum widersprechen.

§ 11 Sonstiges

  1. PR-KONZEPT.COM Fessen ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere nach Maßgabe von § 28 Bundesdatenschutzgesetz, personenbezogene Daten der Auftraggeber/Teilnehmer, insbesondere die bei der Anmeldung abgefragten Teilnehmerdaten, zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zur Erfüllung des Auftrages wie z.B. Anschrift, Telefon und E-Mail weiterzuleiten. Es ist PR-KONZEPT.COM Fessen gestattet, seine Kunden unter dem Punkt Referenzen zu erwähnen. Über den beschriebenen Umfang hinaus wird PR-KONZEPT.COM Fessen personenbezogene Daten nicht nutzen oder weitergeben, es sei denn, es wäre zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder öffentlicher Interessen erforderlich und es besteht kein Grund zur Annahme, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat, oder PR-KONZEPT.COM Fessen wäre aufgrund gesetzlicher Regelungen oder behördlicher Anordnungen zu einer Verwertung oder Weitergabe verpflichtet.
  2. Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  3. Die vorliegende Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

§ 12 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und PR-KONZEPT.COM Fessen gilt das deutsche Recht. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht.

Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird Hagen vereinbart. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Hagen der Gerichtsstand. PR-KONZEPT.COM Fessen ist auch berechtigt am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und Nutzungsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzen, die dem von den Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Nutzungsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.